ZUTRITTSREGELN FÜR UNSERE PATIENTINNEN, KLIENTINNEN UND BESUCHERINNEN MIT TERMIN:
Für Personen, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt, gilt ein Betretungsverbot (COVID-19-VbV § 4 Abs 1). Bitte rufen Sie uns an!
FFP-2-MASKEN müssen weiterhin während Ihres gesamten Besuchs in ESRA getragen werden!
Bitte beachten Sie alle aktuell vorgeschriebenen Maßnahmen, vor allem im ESRA Eingangsbereich, über die wir Sie vor Ort informieren.