ESRA ist das Psychosoziale Gesundheitszentrum und Partnerorganisation der IKG Wien.

ESRA-Team Soziale Arbeit informiert zum Thema „Pflegende Angehörige“

Pflegebedürftigkeit kann jeden Menschen in jedem Alter treffen. Die damit einhergehenden Situationen sind herausfordernd und genauso individuell wie die Menschen selbst. Den Großteil der notwendigen pflegerischen und betreuenden Aufgaben übernehmen Angehörige in häuslicher Umgebung, überwiegend Frauen. Unterstützungsleistungen und Angebote, die sich an pflegebedürftige Personen selbst richten, wie beispielsweise das Pflegegeld, Mobile und Soziale Dienste oder auch Tageszentren sind erfreulicherweise gut bekannt.

Leistungen und Angebote, die sich an pflegende Angehörige richten, sind meist weniger bekannt, obwohl diese meist mit einem Rechtsanspruch einhergehen. Aus diesem Grund möchten wir einen kurzen Überblick über Leistungen und Angebote an pflegende Angehörige geben:

Pflegekarenz/-teilzeit & Pflegekarenzgeld

Bei der Pflege von nahen Angehörigen ab Pflegegeld Stufe 3 oder bei minderjährigen sowie demenziell Erkrankten ab Stufe 1 und einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis von mindestens 3 Monaten kann mit dem Arbeitgeber Pflegekarenz/-teilzeit vereinbart werden. Bei Betrieben mit mehr als 5 Arbeitnehmer*innen besteht zusätzlich ein Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Pflegekarenz/-teilzeit. Auch Bezieher*innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe haben die Möglichkeit auf Pflegekarenz/-teilzeit.

Während der Dauer der Pflegekarenz/-teilzeit besteht ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld. Grundsätzlich erhält man bis zu 3 Monate lang einen Bezug in Höhe des Arbeitslosengeldes. In Ausnahmen kann die Dauer verlängert werden.

Pensionsversicherung für pflegende Angehörige

Bei der Pflege von nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung ab Pflegegeld Stufe 3 können pflegende Angehörige eine kostenlose Weiterversicherung, nach Ausscheiden aus der Pflichtversicherung (z.B. nicht mehr erwerbstätig), und eine kostenlose Selbstversicherung (auch neben Erwerbstätigkeit möglich – Erwerb zusätzlicher Versicherungszeiten) beantragen. Eine kostenlose Selbstversicherung ist auch bei überwiegender Pflege eines behinderten Kindes möglich.

Krankenversicherung für pflegende Angehörige

Beitragsfreie Mitversicherung bei Pflegebedürftigen ab Pflegegeld Stufe 3, kostenlose Selbstversicherung bei sozialer Schutzbedürftigkeit und fehlender Pflichtversicherung. Auch Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes möglich.

Angehörigenbonus

Der Angehörigenbonus in der Höhe von 1.500 € kann beantragt werden, wenn nahe Angehörige mit Pflegegeld Stufe 4 seit mindestens einem Jahr in häuslicher Umgebung gepflegt werden und das durchschnittlichen Netto-Einkommen der pflegenden Angehörigen unter 1.500 € liegt. Wenn pflegende Angehörige, wie oben beschrieben, kostenlos pensionsversichert sind und eine Pflegegeld Stufe 4 vorliegt, wird der Angehörigenbonus automatisch ausgezahlt.

Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen

Ersatzpflege: Bei überwiegender Pflege seit mindestens einem Jahr von nahen Angehörigen ab Pflegegeld Stufe 3 und bei Vorliegen einer Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder sonstigen wichtigen Gründen. Bei nachweislich demenziell erkrankte pflegebedürftigen Personen ab Pflegegeld Stufe 1 und bei Minderjährigen ab Pflegegeld Stufe 1. Unterstützungshöhe pro Jahr: von max. 1.200 € bis max. 2.500 € je nach Pflegestufe und anspruchsberechtigen Personenkreis. Weitere Voraussetzungen erforderlich (z.B. Einkommenshöchstgrenzen).

Außerdembesteht die Möglichkeit, über den Unterstützungsfonds finanzielle Förderung für Kurse zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung zu erhalten.

Bei Fragen und für nähere Informationen zu den Leistungen und Angeboten für pflegende Angehörige können Sie sich gerne an die Sozialabteilung von ESRA wenden.

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