ESRA ist das Psychosoziale Gesundheitszentrum und Partnerorganisation der IKG Wien.

MMag. Lisa Haring, BA, Sozialarbeiterin bei ESRA, informiert zu „Wohnungsvergabe NEU“

Seit Ende September 2026 vergibt Wiener Wohnen geförderte Wohnungen und Gemeindewohnungen nach einem neuen System. Die „alten“ Wohn-Tickets haben ihre Gültigkeit verloren.

Folgende Voraussetzungen sind unverändert geblieben:

  • Volljährigkeit
  • Zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft, Daueraufenthalt EU, Asylberechtigte) aller mietziehenden Personen. Einfachere Regeln gelten für minderjährige Kinder.
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen von Wiener Wohnen
  • Keine mietrechtlichen Bedenken (z.B. Mietschulden bei Wiener Wohnen)
  • Geklärte Familienverhältnisse: Bei aufrechter Ehe kann das Wohnticket nur gemeinsam mit Ehepartner*in/eingetragenen Partner*innen beantragt werden; bei getrennt lebenden Paaren muss die antragstellende Person bereits rechtskräftig geschieden bzw. die eingetragene Partnerschaft aufgelöst worden sein.

Neu ist, dass der sogenannte „Wohnbedarfsgrund“ durch ein Bonuspunkte-System ersetzt wurde. Das Punktesystem ermöglicht einerseits bestimmten Personengruppen, die zuvor keinen Zugang zu Gemeindewohnungen hatten, eine Antragstellung. Andererseits soll individueller auf die aktuelle Lebens- und Wohnsituation eingegangen werden – Wohn-Tickets mit einer hohen Punkteanzahl werden entsprechend vorgereiht.

Womit können Bonuspunkte gesammelt werden?

  • Überbelag (eine zu geringe Anzahl an Wohnräumen gemessen an der Personenanzahl in einem Haushalt)
  • Jungwiener*innen (Personen unter 25, die den ersten eigenen Mietvertrag abschließen)
  • Alleinerziehende Personen
  • Schwangerschaft
  • Trennung oder Scheidung
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung
  • Wien-Bonus: ab mindestens sechs Jahren durchgehendem Hauptwohnsitz in Wien können Punkte gesammelt werden
  • Hohe Wohnkosten, d.h. der Bezug von Mietbeihilfe oder Wohnbeihilfe
  • Kein Bad oder WC in der aktuellen Wohnung
  • Lange Wartezeit auf eine Gemeindewohnung
  • Wechsel in eine kleinere Wohnung, wenn die aktuelle Gemeindewohnung zu groß ist
  • Wohnungswechsel aus einer Gemeindewohnung ab 65 Jahren

Aufgrund der besonderen Dringlichkeit werden die meisten Punkte in folgenden Fällen vergeben:

  • Gewalt in der Partnerschaft
  • Drohender Wohnungsverlust (befristeter Mietvertrag, Tod des Hauptmieters, Klage wegen Eigenbedarf etc.)
  • Betreuung durch eine soziale Einrichtung (Wohnungslosenhilfe, Frauenhaus, Behindertenhilfe, Jugendhilfe)
  • Pflege zuhause (ab Pflegestufe 3)
  • Mobilitätseinschränkung und aktuelle Wohnung ist nicht barrierefrei

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich online.

  1. Erstellung eines Kontos auf https://mein.wien.gv.at
  2. Einloggen auf der Seite der Wohnberatung: https://www.meinwohnticket.wien/willkommen
  3. Formular „Haushalt“ ausfüllen
  4. Formular Antrag Wohnticket ausfüllen, Formular Bonuspunkte ausfüllen (mit Nachweisen), Antrag absenden

Sollte eine Online-Antragstellung nicht möglich sein, kann auch ein Termin bei der Wohnberatung Wien vereinbart werden: Tel. 01 24111

Das ESRA-Team Soziale Arbeit berät Sie gerne (für Sie gratis)! Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin: Tel. 01 2149014

Details und weiterführende Informationen:

https://wohnberatung-wien.at

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