ESRA ist das Psychosoziale Gesundheitszentrum und Partnerorganisation der IKG Wien.

Andrea Atlas, B.A., B.S.W., ESRA-Teamleiterin Klinische Sozialarbeit/Sozialberatung zum Thema „Der neue ORF-Beitrag“

Seit dem 1. Jänner 2024 gibt es nun den neuen ORF-Beitrag und dessen -Beitragsgebühren (ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG)). Der ORF-Beitrag ist die neue Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Senders ORF und wird von der ORF-Beitrags-Service-GmbH (ehemals Tochterunternehmen GIS) eingehoben. Damit wird die GIS-Gebühr zur ORF-Beitragsgebühr.

Während die GIS-Gebührenpflicht bisher an den Besitz eines Empfangsgerätes – also Radio oder Fernseher – geknüpft war, ist seit dem 1. Jänner 2024 die Adresse des Hauptwohnsitzes entscheidend: Alle Hauptwohnsitz-Adressen sind zu dieser Haushaltsabgabe verpflichtet, auch ohne Radio/Fernseher. Deshalb müssen sich nun Haushalte mit mindestens einer hauptwohnsitzlich gemeldeten Person, die bisher auf Grund eines nicht vorhandenen Fernsehers nicht angemeldet waren, mit 1.1.2024 anmelden.

Das gilt auch für die GIS-Befreiung, die nur für die Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten erhalten wurde. Wenn man jedoch eine GIS-Gebührenbefreiung für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen auf Grund eines niedrigen Einkommens erhalten hat, so hat diese Befreiung weiterhin Gültigkeit.

Die Personen, die bis dato keine Empfangsgeräte hatten und somit nicht angemeldet waren, müssen sich nicht nur anmelden, sondern können auch, wenn sie Leistungsbezieher*innen von Leistungen wie Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Studien-/Schülerbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld, Mindestsicherung bzw. Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln erhalten, einen Antrag auf ORF-Beitrags-Befreiung stellen. Dabei darf ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden.

Auch die Zahlungsmodalitäten haben sich etwas verändert: Mit Zahlschein kann nur die jährliche Gebühr einmal jährlich bezahlt werden.  Jedoch mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden. Die Endsumme bleibt gleich, egal für welche Variante man sich entscheidet. Es sind in Wien jährlich 183,60 € fällig. Dieser Betrag ist Bundesland-abhängig, da es verschiedene Landesabgaben gibt.

Hat jemand bisher Radio und/oder Fernseher angemeldet, so übernimmt das ORF-Beitrags Service ab 1. Jänner 2024 automatisch die Personen-/Adressdaten sowie die Zahlungsart von GIS in das neue System. Somit gibt es hier keinen Handlungsbedarf.

Für Betriebsstätten von Unternehmen, die aufgrund ihrer Tätigkeit von der Kommunalsteuer befreit sind (z.B. Pflegeheime, gemeinnützige Vereine, Heime für Auszubildende, Körperschaften des öffentlichen Rechts) fällt ebenso kein ORF-Beitrag an.

Wenn Sie Fragen dazu haben, oder Hilfe bei der Anmeldung bzw. einem Antrag auf Befreiung der ORF Gebühren haben, steht Ihnen unser Team der Sozialen Arbeit zur Verfügung. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin: 01-214 90 14.

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