ESRA ist das Psychosoziale Gesundheitszentrum und Partnerorganisation der IKG Wien.

ESRA Soziale Arbeit informiert zum Thema „Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld“

Bis vor kurzem konnte die Beihilfe, wie auch das Kinderbetreuungsgeld selbst, rückwirkend für 182 Tage beantragt werden. Aufgrund einer neuen Rechtsauslegung des zuständigen Ministeriums (Bundeskanzleramt) kann die Beihilfe nicht mehr rückwirkend beantragt werden und steht erst ab dem Tag der Antragstellung für maximal 365 Tage zu. Vor allem wenn eine kurze Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes geplant ist, ist eine zeitnahe Beratung und Antragstellung zu empfehlen, um keine Anspruchstage zu verlieren.

Viele Gemeindemitglieder haben nach der Geburt eines Kindes nicht nur Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld, sondern bei Vorliegen von nur geringen Einkünften auch auf die Beihilfe zum Kindebetreuungsgeld. Diese kann max. 365 Tage ab Antragstellung gewährt werden und beträgt € 6.06 pro Tag, zusätzlich zum Kindebetreuungsgeldkonto:

Ein Anspruch besteht, wenn eine alleinerziehende Person maximal € 7.800 (Wert 2023) an Einkommen hat. Bei Eltern, die in Ehe oder Lebensgemeinschaft leben, darf der zweite Elternteil bzw. der Partner nicht mehr als € 18.000 (Wert 2023) pro Jahr verdienen. Die Werte entsprechen nicht dem Nettoeinkommen und nicht dem tatsächlichen Bruttoeinkommen, sondern unterliegen einer eigenen Berechnungsformel! Bezieht man die Beihilfe nur für einen Teil des Jahres, gilt eine anteilige Einkommensgrenze! Auch das Wochengeld gilt als Einkommen. Überschreitet das Wochengeld die Zuverdienstgrenze, besteht der Anspruch auf Beihilfe erst nach dem Wochengeld.

In vielen Lebenssituationen stellt sich die Beantragung von Kinderbetreuungsgeld und Beihilfe aufgrund der zahlreichen Wahlmöglichkeiten (Dauer, Höhe, Aufteilung) als sehr komplex dar. In der Praxis hält das Kinderbetreuungsgeld durch komplizierte und formal strenge Regelungen auch viele Fallstricke bereit, die zum Verlust von Ansprüchen führen können.

ESRA berät Sie gerne zu Anspruchsvoraussetzungen, Bezugsmodellen und Varianten und unterstützt Sie gerne auch bei Problemen im Verfahren. Die Beratung und Unterstützung ist kostenlos!

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