Angesichts der Teuerung, gestiegener Miet- und Energiekosten leben mehr und mehr Menschen am finanziellen Limit, Überschuldungen sind keine Seltenheit. Schulden sind häufig mit Scham behaftet und es fällt nicht immer leicht, sich Hilfe zu holen.
Wie kann ESRA Sie unterstützen? Wann ist der Gang zur Schuldenberatung sinnvoll?
Folgendes kann die Sozialberatung ESRA mit Ihnen bei (drohenden) Schulden bearbeiten:
- Erhöhung der Einnahmen, z.B. durch Beihilfen (z.B. Wohnbeihilfe)
- Senkung der Ausgaben (z.B. Befreiung von der Rezept- oder ORF-Gebühr)
- Erstellen einer Einnahmen- und Ausgabenliste, eines Haushaltsplans
Bei sogenannten „gefährlichen“ Schulden unterstützt ESRA bei den nötigen Interventionen. Zu den gefährlichen Schulden gehören:
- Mietschulden
- Energieschulden (Strom, Heizung, Gas)
- Unterhaltsschulden
- Offene Strafen
Diese Schulden müssen zuerst geregelt sein, damit es nicht zu existenziellen Schwierigkeiten kommt wie z.B. zu einem Verlust der Wohnung oder einer Haftstrafe.
Bei Unterhaltsschulden kann das Gehalt bis zu 25% unter das Existenzminimum, also unter die reguläre Grenze des pfändbaren Einkommens gepfändet werden. Achtung – das Nichtbezahlen des Unterhalts kann zu einer strafrechtlichen Verurteilung, also auch zu einer Gefängnisstrafe führen! In manchen Fällen ist ein Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts möglich.
Bei Miet- oder Energierückständen kann ESRA mit Ihnen Ratenvereinbarungen und Stundungen vereinbaren. Zusätzlich gibt es bei Miet- und Energieschulden staatlicheUnterstützungsmöglichkeiten wie beispielsweise die Energieunterstützung Plus oder den Wohnschirm. ESRA stellt mit Ihnen die Anträge oder vermittelt Sie zu den zuständigen Beratungsstellen.
Bei Verwaltungsstrafen können Sie Ratenvereinbarungen treffen. Bei Nicht-Bezahlung kann es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommen. Bei gerichtlichen Strafen sind im Fall von Nicht-Bezahlung eine Haftstrafe oder das Ableisten von Sozialstunden mögliche Konsequenzen.
Pfändungen:
Wenn das Bezirksgericht den Antrag eines Gläubigers/einer Gläubigerin auf Lohnpfändung bewilligt hat, kann es zu einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung kommen. Wieviel monatlich gepfändet werden darf, hängt vom Einkommen und davon ab, ob Unterhaltspflichten bestehen. Hier kann berechnet werden, welches Einkommen individuell pfändbar ist: https://schuldenberatung.at/pfaendungsrechner/
Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Wochengeld oder Krankengeld können ebenfalls gepfändet werden, auf keinen Fall jedoch das pauschale Kinderbetreuungsgeld, die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld, Unterhalt für Kinder.
Wenn Sie bereits mit einer Pfändung und/oder mehreren offenen Rechnungen (bei Inkassobüros und anderen Gläubiger*innen wie z.B. der ÖGK oder dem Finanzamt) konfrontiert sind, die sie auch mit Raten nicht mehr bezahlen können, wenden Sie sich an eine staatlich anerkannte Schuldenberatung. Diese führt die eigentliche Schuldenregulierung durch – in Wien ist das die FSW Schuldenberatung. Die Schulden werden entweder außergerichtlich oder gerichtlich über ein privates Insolvenzverfahren, den sogenannten Privatkonkurs reguliert. Ziel ist in beiden Fällen die Schuldenfreiheit nach 3 bzw. maximal 7 Jahren. Die Beratung und Begleitung bei diesem Verfahren sind kostenlos.
Wichtig: Vor einer Schuldenregulierung mit der Schuldenberatung müssen die gefährlichen Schulden geregelt sein! Bei Unterhaltsschulden muss der laufende Unterhalt bezahlt werden!
ESRA unterstützt Sie bei der Kontaktaufnahme mit der Schuldenberatung und begleitet Sie, falls gewünscht, zum ersten Termin. In der Sozialberatung kann die Vorbereitung auf den ersten Termin erfolgen, z.B. die Aufstellung einer Schulden- und Gläubiger*innenliste.
Wenn Sie eine Beratung wünschen, wenden Sie sich an das Team der Sozialen Arbeit von ESRA – vereinbaren Sie einen Termin unter 01-214 90 14.