Im Jahr 2022 hat die IKG-Wien ein eigenes „Homecare-Programm“ für Shoah-Überlebende initiiert, das seither durch finanzielle Mittel der Claims Conference („The Conference on Jewish Material Claims Against Germany“) unterstützt und in Zusammenarbeit mit ESRA angeboten wird.
Überlebende mit Wohnsitz in Österreich, die von der Claims Conference bereits durch laufende Entschädigungsleistungen und/oder Einmalzahlungen anerkannt wurden, können sich bei Bedarf jederzeit an ESRA wenden, um mehr über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer zusätzlichen Unterstützung für die Betreuung daheim zu erfahren.
Sollten Sie als Überlebende/-r der NS-Verfolgung bisher noch keine Entschädigungszahlung von der Claims Conference erhalten und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, empfehlen wir Ihnen jedenfalls, einen Antrag zu stellen.
ESRA kann Sie gerne über die Anspruchsvoraussetzungen informieren und bei einer Antragstellung unterstützen. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, empfehlen wir Ihnen ebenfalls, ESRA zu kontaktieren. Nähere Informationen finden Sie auch auf der Website der Claims Conference unter www.claimscon.org.
Wir freuen uns, wenn Sie diese Informationen auch in Ihrem Bekanntenkreis weitergeben.
Gerne steht Ihnen das Claims-Team von ESRA für Beratungen zur Verfügung.
Rufen Sie uns an (+43 1 214 90 14) oder kontaktieren Sie uns per email (office@esra.at).
Wir sind für Sie da!