Seit Ende September 2026 vergibt Wiener Wohnen geförderte Wohnungen und Gemeindewohnungen nach einem neuen System. Die „alten“ Wohn-Tickets haben ihre Gültigkeit verloren.
Folgende Voraussetzungen sind unverändert geblieben:
- Volljährigkeit
- Zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft, Daueraufenthalt EU, Asylberechtigte) aller mietziehenden Personen. Einfachere Regeln gelten für minderjährige Kinder.
- Einhaltung der Einkommensgrenzen von Wiener Wohnen
- Keine mietrechtlichen Bedenken (z.B. Mietschulden bei Wiener Wohnen)
- Geklärte Familienverhältnisse: Bei aufrechter Ehe kann das Wohnticket nur gemeinsam mit Ehepartner*in/eingetragenen Partner*innen beantragt werden; bei getrennt lebenden Paaren muss die antragstellende Person bereits rechtskräftig geschieden bzw. die eingetragene Partnerschaft aufgelöst worden sein.
Neu ist, dass der sogenannte „Wohnbedarfsgrund“ durch ein Bonuspunkte-System ersetzt wurde. Das Punktesystem ermöglicht einerseits bestimmten Personengruppen, die zuvor keinen Zugang zu Gemeindewohnungen hatten, eine Antragstellung. Andererseits soll individueller auf die aktuelle Lebens- und Wohnsituation eingegangen werden – Wohn-Tickets mit einer hohen Punkteanzahl werden entsprechend vorgereiht.
Womit können Bonuspunkte gesammelt werden?
- Überbelag (eine zu geringe Anzahl an Wohnräumen gemessen an der Personenanzahl in einem Haushalt)
- Jungwiener*innen (Personen unter 25, die den ersten eigenen Mietvertrag abschließen)
- Alleinerziehende Personen
- Schwangerschaft
- Trennung oder Scheidung
- Berufliche Aus- und Weiterbildung
- Wien-Bonus: ab mindestens sechs Jahren durchgehendem Hauptwohnsitz in Wien können Punkte gesammelt werden
- Hohe Wohnkosten, d.h. der Bezug von Mietbeihilfe oder Wohnbeihilfe
- Kein Bad oder WC in der aktuellen Wohnung
- Lange Wartezeit auf eine Gemeindewohnung
- Wechsel in eine kleinere Wohnung, wenn die aktuelle Gemeindewohnung zu groß ist
- Wohnungswechsel aus einer Gemeindewohnung ab 65 Jahren
Aufgrund der besonderen Dringlichkeit werden die meisten Punkte in folgenden Fällen vergeben:
- Gewalt in der Partnerschaft
- Drohender Wohnungsverlust (befristeter Mietvertrag, Tod des Hauptmieters, Klage wegen Eigenbedarf etc.)
- Betreuung durch eine soziale Einrichtung (Wohnungslosenhilfe, Frauenhaus, Behindertenhilfe, Jugendhilfe)
- Pflege zuhause (ab Pflegestufe 3)
- Mobilitätseinschränkung und aktuelle Wohnung ist nicht barrierefrei
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich online.
- Erstellung eines Kontos auf https://mein.wien.gv.at
- Einloggen auf der Seite der Wohnberatung: https://www.meinwohnticket.wien/willkommen
- Formular „Haushalt“ ausfüllen
- Formular Antrag Wohnticket ausfüllen, Formular Bonuspunkte ausfüllen (mit Nachweisen), Antrag absenden
Sollte eine Online-Antragstellung nicht möglich sein, kann auch ein Termin bei der Wohnberatung Wien vereinbart werden: Tel. 01 24111
Das ESRA-Team Soziale Arbeit berät Sie gerne (für Sie gratis)! Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin: Tel. 01 2149014
Details und weiterführende Informationen: