ESRA ist das Psychosoziale Gesundheitszentrum und Partnerorganisation der IKG Wien.

Nadine Giakoumis, BA, Sozialarbeiterin bei ESRA, zum Thema E-Card mit Foto

Nach Österreich zugewanderte Personen müssen viele bürokratische Wege erledigen. Das Registrieren des Fotos für die E-Card ist einer dieser Schritte.

Warum ist dies Voraussetzung und wie kommen Sie zu einem Foto auf Ihrer E-Card?

Seit dem 1.1.2020 werden nur noch E-Cards ausgegeben mit einem Foto, das den/die Versicherte/n zeigt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, Menschen über 70 Jahre und Personen ab der Pflegestufe 4. Normalerweise bekommt der Krankenversicherungsträger (z.B. ÖGK, SVS) dieses Foto von Ihnen über unterschiedliche Register der österreichischen Behörden zur Verfügung gestellt (z.B. Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder aus dem Fremdenregister). Es kann jedoch aus unterschiedlichen Gründen zu Schwierigkeiten kommen, so dass der Krankenversicherungsträger kein Foto von Ihnen hat.

Vor allem, aber nicht ausschließlich, betrifft die Registrierung mit Foto, EU- bzw. EWR-Bürger:innen. Warum? Bei der Beantragung einer Anmeldebescheinigung in der zuständigen Magistratsabteilung 35 muss kein EU-Passfoto abgegeben werden. Dementsprechend haben die unterschiedlichen österreichischen Behörden kein Foto von Ihnen im System registriert. Im Normalfall bekommen Sie dann eine Verständigung von Ihrem Versicherungsträger, dass Sie ein Foto von sich registrieren lassen müssen.

Was ist dann zu tun?

Sie müssen eine Registrierungsstelle aufsuchen. Unter dem folgenden Link können Sie Registrierungsstellen finden und einen Termin vereinbaren. Registrierungsstellen sind zum Beispiel in Wien die Polizeikommissariate des 8.,10., 15., 20. und 22. Bezirks. Achtung: Eine Registrierung kann nur stattfinden, wenn Sie sich zuvor einen Termin ausgemacht haben.

https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.853270&portal=ecardportal

Was ist mitzubringen?

  • Sie müssen persönlich erscheinen
  • Aktuelles Foto, das den Passbildkriterien entspricht
  • E-Card (falls bereits vorhanden), sonst österreichische Sozialversicherungsnummer
  • einen amtlichen Lichtbildausweis + Staatsbürgerschaftsnachweis oder
  • ein gültiges Reisedokument

Wenn Sie versichert sind, aber im Moment aufgrund des fehlenden Fotos keine E-Card haben, ist Ihr Versicherungsschutz trotzdem aufrecht. Für die Arztbesuche kann es aber notwendig sein, einen befristeten E-Card Ersatzbeleg ausstellen zu lassen.

Links: https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.854299&portal=svportal, https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.853270&portal=ecardportal

Das ESRA-Team Soziale Arbeit berät Sie gerne (für Sie gratis)! Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin: +43 (0)1 2149014, office@esra.at, www.esra.at

Wir sind für Sie da!

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