ESRA ist das Psychosoziale Gesundheitszentrum und Partnerorganisation der IKG Wien.

Nadine Giakoumis, BA, Sozialarbeiterin in ESRA, zum Thema Wiener Wohnticket

Die Stadt Wien ist der größte Vermieter Europas. Über 220.000 Wohnungen werden von Wiener Wohnen verwaltet. Anlässlich der Änderungen der Vergaberichtlinien zum 1. Mai 2025, möchte die ESRA-Sozialberatung über die Voraussetzungen informieren, um ein Wiener-Wohnticket – und damit die Berechtigung für eine Gemeindewohnung – zu erhalten.

Die zwei großen Änderungen

  • Neuer Wohnbedarfsgrund: Empfänger:innen der Mietbeihilfe (MA40) oder Wohnbeihilfe (MA50), die trotz Arbeit auf diese Leistungen angewiesen sind
  • Nun reicht ein lückenloser Hauptwohnsitz von 2 Jahren in Wien, unabhängig von der Anzahl der Meldeadressen.

Um für ein Wohnticket in Frage zu kommen, muss man einerseits die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen und andererseits über einen festgelegten Wohnbedarfsgrund verfügen.

Was bedeutet das genau?

Allgemeine Voraussetzungen

  • Mindestalter: 17 J. (Wohnungsanmeldung und Vertragsabschluss erst ab 18 J. möglich)
  • 2 Jahre Hauptwohnsitz in Wien, ohne Unterbrechung
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (Staatsbürger:in der EU/EWR oder Schweiz, Daueraufenthalt-EU, oder Asylberechtigt)
  • Einkommen liegt innerhalb der Einkommensgrenzen, z.B.:
    Ein-Personenhaushalt: 4.237,14€ (netto pro Monat)
    Vier-Personenhaushalt: 7.975,71€ (netto pro Monat)
  • Familienstand muss geklärt sein

Begründeter Wohnbedarf

  • Jungwiener:innen
  • Getrennter Haushalt
  • Überbelag
  • Alleinerziehend
  • Altersbedingter Wohnbedarf
  • Krankheitsbedingter Wohnbedarf
  • Rollstuhlfahrer:in bzw. barrierefreier Wohnbedarf
  • NEU: Wohnkosten – Personen, die trotz Arbeit und Einkommen auf Mietbeihilfe (MA40) oder Wohnbeihilfe (MA50) angewiesen sind, erfüllen diesen begründeten Wohnbedarf

Die einzelnen Spezifizierungen zu den Gruppen des begründeten Wohnbedarfs finden Sie hier: https://wohnberatung-wien.at/wohn-ticket/allgemeines ODER vereinbaren Sie gerne einen Termin für die ESRA-Sozialberatung. Wir informieren, klären auf und unterstützen Sie gerne.

Sonderaktionen

Außerdem gibt es immer wieder Sonderaktionen von Wiener Wohnen für unterschiedliche Zielgruppen. Aktuell gibt es eine Sondervergabe für Studierende. Natürlich müssen auch hier gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen müssen Studierende eine Inskriptionsbestätigung vorweisen.

Delogierung/Obdachlosigkeit

Sollten Sie von einer Delogierung oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sein, gibt es eventuell zusätzliche Optionen. Melden Sie sich bei ESRA und wir unterstützen Sie dabei, die Möglichkeiten durchzugehen.

Wohnticket ab 2026

Ab 2026 soll sich das System des Wohntickets noch einmal wesentlich ändern. Die Idee ist, statt fixen Wohnbedarfsgründen ein flexibleres System anzuwenden, um auf die individuellen Lebenssituationen der Menschen eingehen zu können. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.

Quellen:

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