ESRA ist das Psychosoziale Gesundheitszentrum und Partnerorganisation der IKG Wien.

Sarah Begun, BA, Sozialarbeiterin bei ESRA, zum Thema Neuer FinanzOnline Zugang ab 1.10.2025

Viele nutzen FinanzOnline bereits für wichtige Dinge wie den Steuerausgleich oder den Antrag auf Familienbeihilfe. Bis jetzt haben dafür die gewohnten Zugangsdaten ausgereicht. Ab dem 1. Oktober gibt es eine Änderung: Die bisherigen Login-Daten bleiben gültig, jedoch ist künftig ein zusätzlicher Schritt notwendig. Zur Auswahl stehen zwei Möglichkeiten: ID Austria oder eine Zwei-Faktor-Authentifizierung.

ID- Austria

  1. Mit Handy-Signatur: Wer bereits eine Handy-Signatur hat, kann auf ID-Austria umsteigen. Dafür wird ein Zweitgerät benötigt. Dafür muss ID-Austria auf das Handy geladen werden. Zweitgerät mit Logindaten der Handy-Signatur verbinden (ida.gv.at/app). Per SMS erhält man einen Code und kann auf die ID-Austria App wechseln. Somit müsste die ID-Austria mit Handy-Signatur eingerichtet sein. Mit der Handysignatur mit ID-Austria sind auch andere Funktionen möglich, wie der digitale Zugang zur Wohnsitzänderung oder die SV-Gesundheitskasse.
  2. Ohne Handy-Signatur: Wer keine Handy-Signatur besitzt, muss die ID-Austria zunächst vorregistrieren. Die App wird dafür auf das Handy heruntergeladen, wo die Vorregistrierung beginnt. Im Anschluss ist ein persönlicher Besuch bei einer Behörde notwendig, zum Beispiel beim Finanzamt oder Bezirksamt um die Identität zu bestätigen. Dabei müssen das Handy und ein österreichischer Reisepass mitgenommen werden. Vor Ort wird die Identität bestätigt und die ID Austria aktiviert. Personen ohne österreichischen Reisepass müssten sich an die Bundespolizeidirektion oder an das Finanzamt wenden.

Zwei-Faktor-Authentifizierung

Die zweite Möglichkeit ist die Nutzung einer Authenticator-App (z. B. Google Authenticator oder Microsoft Authenticator). Beim Einrichten wird in FinanzOnline ein QR-Code angezeigt, den man mit der Authenticator-App am Handy scannt. Danach wird ein sechsstelliger Code generiert, der für die Anmeldung eingegeben wird. Das Gerät wird gespeichert und kann beim nächsten Mal wiederverwendet werden. Zusätzlich erhält man einen Wiederherstellungscode – dieser sollte unbedingt gut aufgehoben werden! Wichtig: Falls das Handy verloren geht oder gewechselt wird und kein Wiederherstellungscode vorhanden ist, können beim Finanzamt neue Zugangsdaten beantragt werden.

Achtung! Wenn Sie Zugang zu FinanzOnline haben, erhalten Sie Bescheide und Mitteilungen vom Finanzamt automatisch in Ihre FinanzOnline-Mailbox.

Ab 1. Oktober 2025: Sollten Sie keinen Zugang mehr haben, verzichten Sie rechtzeitig auf die elektronische Zustellung – sonst könnten wichtige Nachrichten verloren gehen, Fristen versäumt werden und schlimmstenfalls Entscheidungen rechtskräftig werden.

Die Umstellung erfolgt in FinanzOnline unter „Zustelloptionen“. Falls ein Login nicht mehr möglich ist, senden Sie einen Brief ans Finanzamt – idealerweise mit dem Musterbrief. Sollte zum Beispiel der Steuerausgleich in Papierform gemacht worden sein, ist dies weiterhin postalisch oder beim Finanzamt möglich.

Weitere Informationen stellt auch die AK Wien zur Verfügung!

Das ESRA-Team Soziale Arbeit berät Sie gerne (für Sie gratis)! Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin: +43 (0)1 2149014. Wir sind für Sie da!

Quellen:

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